CARO

Hamburg

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Caro Penta GmbH


1. Allgemeines:
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unabhängig von abweichenden Regelungen in etwaigen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt. Sie werden für uns nur verbindlich, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigen.

2. Vertragsschluss:
Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend. Aufträge und Bestellungen sind für den Besteller unwiderruflich, werden für uns aber erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Wird telefonisch, telegrafisch, per Telefax, E-Mail oder über andere elektronische Medien bestellt, so trägt der Besteller das Risiko von Übermittlungsfehlern. Bestehen Zweifel über den Vertragsinhalt, so ist der Inhalt unserer Auftragsbestätigung maßgeblich.

3. Preise
gelten als Nettopreise ab Hamburg zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Ist Versendung vereinbart, trägt der Besteller Verpackungs-, Versand-, Fracht- und Versicherungskosten etc. Maßgebend sind die am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Preise. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin mehr als 6 Monate, so gilt der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis.

4. Abbildungen und Beschreibungen
sind für uns unverbindlich, es sei denn, wir bestätigen ausdrücklich schriftlich, dass sie Vertragsbestandteil geworden sind.

5. Lieferung:
Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich abzufassen. Sie gelten vorbehaltlich einer Selbstbelieferung. Der Besteller kann uns 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder Ablauf einer unverbindlichen Lieferzeit schriftlich dazu auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommen wir in Verzug.
Sollte sich herausstellen, dass die bestellte Sache aufgrund von höherer Gewalt, Streik, Mangel an Rohstoffen und Vorerzeugnissen, Terror oder vergleichbarer Umstände, die die Ausführung übernommener Aufträge verhindern oder in hohem Maße erschweren, nicht oder nur unter Unzumutbaren Bedingungen verfügbar ist, sind wir von der Leistungspflicht befreit. In diesen Fällen verpflichten wir uns, den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und ihm eine bereits gezahlte Gegenleistung zu erstatten.
Bei der Lieferung behalten wir uns leichte Konstruktions- oder Formänderungen sowie geringe Änderungen des Lieferumfanges vor, soweit nur geringfügig vom vereinbarten Liefergegenstand abgewichen wird und aus diesem Grund die Abweichung für den Besteller zumutbar ist.

6. Versand:
Ein Versand erfolgt nur aufgrund gesonderter Vereinbarung. Die Kosten und die Gefahren der Versendung trägt der Besteller.
Erfolgt die Versendung des Kaufgegenstandes, insbesondere die Überführung eines Fahrzeuges, durch von uns ausgewählte Personen, so trifft uns lediglich die Verpflichtung zur sorgfältigen Auswahl dieser Personen.

7. Abnahmeverpflichtung und Annahmeverzug:
Der Besteller ist dazu verpflichtet, die von ihm bestellte Sache abzunehmen. Die Übernahme hat spätestens acht Tage nach der Anzeige des Bereitstehens der Sache zur Abholung zu erfolgen. Kommt der Besteller seiner Abnahme-verpflichtung trotz Mahnung nicht nach, sind wir dazu berechtigt, für die Verwahrung der Sache die ortsüblichen Tagestarife in Rechnung zu stellen. Eine Haftung für einen zufälligen oder fahrlässig verursachten Untergang, eine Beschädigung oder Verschlechterung der Sache ist während des Annahmeverzuges des Bestellers ausgeschlossen. Ist der Besteller Unternehmer, gilt die Sache mit Übernahme als ordnungsgemäß geliefert bzw. die daran erbrachten Leistungen als abgenommen, es sei denn er beanstandet die Lieferung innerhalb der in Nr. 9 bestimmten Frist.

8. Fälligkeit, Zahlungsbedingungen und Verzug:
Der Besteller ist grundsätzlich dazu verpflichtet, auf erstes Anfordern Vorkasse zu leisten. Sollte ausnahmsweise vereinbart werden, dass die Zahlung gegen Rechnung erfolgen kann, so ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt der Rechnung bar oder durch bankbestätigten Scheck ohne Abzug fällig. Dies unabhängig davon, ob der Besteller die Sache bereits erhalten hat oder nicht.
In Ergänzung zu § 284 Abs. III BGB, nach dem der Besteller in Verzug kommt, wenn er dreißig Tage nach Erhalt der Rechnung oder einer vergleichbaren Zahlungsaufforderung noch nicht geleistet hat, kommt er auch dann in Verzug, wenn er nicht bis zu einem bestimmten, vertraglich vereinbarten Kalendertag geleistet hat oder wenn er nach Fälligkeit gemahnt wurde. Bei Zahlungsverzug sind wir neben der Geltendmachung unseres Verzugsschadens dazu berechtigt, nach einer Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Den Schaden können wir pauschal mit 15 % des vereinbarten Preises veranschlagen. Die Geltendmachung eines höheren bzw. niedrigeren Schadens bleibt den Parteien vorbehalten.

9. Beanstandungen:
Ist der Besteller Kaufmann, so hat er die Sache oder die Leistung bei Erhalt zu prüfen und etwaige Beanstandungen innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Sache schriftlich geltend zu machen. Ein nicht kaufmännischer Besteller muss offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Sache oder Abnahme der Leistung schriftlich beanstanden, nicht offensichtliche Mängel muss er innerhalb von sechs Monaten schriftlich rügen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen.  

10. Gewährleistung:
Bei Kaufverträgen über neu hergestellte Sachen sind wir nach Feststellung eines Mangels zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Erst nach endgültig fehlgeschlagener Nachbesserung ist der Besteller dazu berechtigt, die Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Kaufs zu verlangen.
Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn ein Mangel darauf beruht, dass die Wartungsvor-schriften des Herstellers oder unsere zusätzlich festgelegten besonderen Betriebs- und Wartungs-hinweise nicht beachtet wurden oder die Kaufsache über Gebühr beansprucht wurde. Die Gewährleistung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn die Kaufsache in einer nicht von uns genehmigten Weise verändert worden ist. Gänzlich von der Gewährleistung ausgeschlossen ist der natürliche Verschleiß der Kaufsache.
Bei Verträgen über den Kauf nicht neu hergestellter Sachen ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Sie sind gekauft wie besehen. Unberührt hiervon bleibt die Haftung für zugesicherte Eigenschaften.   

11. Eigentumsvorbehalt:
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden Forderungen einschließlich aller Zinsen und Kosten unser Eigentum. Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, ist jede Veränderung zu unserem Nachteil, Veräußerung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes an Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts hat der Käufer die gelieferten Gegenstände sorgfältig zu verwahren und in einwandfreiem Zustand zu erhalten. Er hat ihn ausreichend zu versichern und die Rechte aus dem Versicherungsvertrag auf uns zu übertragen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, können wir die Versicherung auf Kosten des Käufers abschließen und den Käufer mit den Kosten belasten. Werden die gelieferten Gegenstände vernichtet, beschädigt oder gepfändet, so ist uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändungen, hat uns der Käufer sofort schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Alle durch die Geltendmachung unserer Eigentumsrechte enstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

12. Haftungsausschluss:
Für von uns verursachte Schäden an Sachen des Bestellers, die sich zu Reparaturzwecken oder aus anderen Gründen in unserem Besitz befinden, haften wir nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz.

13. Zurückbehaltungsrecht:
An Sachen des Bestellers in unserem Besitz stehen uns wegen aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung ein Zurückbehaltungs- und Pfandrecht zu.

14. Dokumente, Zeichnungen, Modelle, Entwürfe und Kostenvoranschläge
und dergleichen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder anderweitig benutzt noch Firmen oder Personen zugänglich gemacht werden, auf dem gleichen oder ähnlichen Arbeitsgebiet tätig sind wie wir.

15. Werbung:
Wir sind dazu berechtigt, kostenlos in Wort und Bild mit der bestellten Kaufsache für unsere Produkte und Leistungen zu werben.

16. Erfüllungsort
für die Lieferung und Zahlung ist Hamburg.

17. Gerichtsstand
für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten sowie mit Personen oder Firmen, die ihren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, einschließlich Wechsel- oder Scheckforderungen, ist Hamburg.

18. Deutsches Recht
findet auch dann Anwendung, wenn nicht in deutscher Sprache verhandelt wurde. Deutsches Recht gilt ausschließlich. Die Geltung des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen. Im Zweifel gilt immer die deutsche Fassung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.


Hamburg 01.05.2016